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Ausbildung ist ein Recht jedes Feuerwehrmitgliedes

Erstellt von Fink Franz am 22.10.2023

56 Absolventen haben ihre Grundausbildung abgeschlossen

Um den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gerecht zu werden, bedarf es einer fundierten Ausbildung aller Feuerwehrmitglieder. So ist in den Satzungen der Feuerwehren die Teilnahme bei Aus- und Fortbildungen als Pflicht der Feuerwehrmitglieder definiert.

Ausbildung ist aber auch ein Recht jedes Feuerwehrmitgliedes. Das Feuerwehrmitglied hat das Recht jene Ausbildung angeboten zu bekommen, welche ihm ermöglicht, als vollwertiges Mitglied bei Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten kompetent mitwirken zu können. Die Verantwortung für die Grundausbildung trägt grundsätzlich der Kommandant einer Feuerwehr, welcher auch gegenüber dem Bürgermeister für die Einsatzbereitschaft „seiner“ Feuerwehr verantwortlich ist. Die Ausbildung der Feuerwehrmitglieder erfolgt im Rahmen der Feuerwehr, kann aber auch auf Abschnittsebene oder Bereichsebene durchgeführt werden. Die Überprüfung der Ausbildung erfolgt auf Bezirksebene entweder im Rahmen der Jugendveranstaltung „Wissenstest“ und/oder im Rahmen einer eigenen Veranstaltung für Neueinsteiger. Eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung - die in die so genannte „GAB1“ und „GAB 2“ unterteilt ist - sowie eine Ausbildung in Erster Hilfe sind sowohl die Voraussetzungen für den aktiven Feuerwehrdienst als auch für den späteren Besuch von Lehrgängen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring. Truppführer-Ausbildung abgeschlossen

Am 21. Oktober 2023 absolvierten erfolgreich 51 Feuerwehrmitglieder des Feuerwehrbereichs Feldbach, und 5 Gastteilnehmer aus dem Bereich Weiz die Truppführerausbildung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring. 51 „Florianis“, davon 13 Damen von 23 Feuerwehren des Bereiches Feldbach, konnten ihre Grundausbildung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring erfolgreich abschließen und setzten damit einen weiteren Grundstein in ihrer Feuerwehrlaufbahn.

 

Um das klare Ziel des eintägigen Praxismoduls zu erreichen, mussten die künftigen Feuerwehrkräfte ihr praktisches Können an sechs Stationen (Handhabung von Strahlrohren, Brandbekämpfung mit Schaum, Menschenrettung mit diversen Rettungsgeräten, Leitern im Feuerwehrdienst, Entstehungsbrandbekämpfung mit tragbaren Feuerlöschgeräten und einem Holzstapelbrand) eindrucksvoll unter Beweis stellen. Eine abgeschlossene Truppführerausbildung ist die Voraussetzung für den aktiven Feuerwehrdienst und den Besuch von weiteren Lehrgängen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule in Lebring.

Ausbildungsbeauftragter für den Bereichsfeuerwehrverband Feldbach, Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes Ing. Manfred Kaufmann dankte den Grundausbildungsteilnehmern für die Bereitschaft freiwillig ihre Freizeit für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und zeigte sich vom hohen Ausbildungsstand und den erbrachten Leistungen beeindruckt.

 

Die im Bericht gewählte männliche Form bezieht die weibliche immer gleichermaßen mit ein.

Auf eine Doppelbezeichnung wird aufgrund einfacherer Lesbarkeit verzichtet.

Bilder: rechts oben auf beide Punkte klicken ●● (Flickr Alben - BFV Feldbach mit Downloadmöglichkeit)

Bildquelle: LFV Franz FINK - bei Quellenangabe honorarfrei

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