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Grundausbildung (GAB)

BI d. F.

Roland Wippel

Tel.: +43 (664) 4625268
E-Mail: roland.wippel@bfvfb.at

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Beschreibung des Sachgebietes

Um den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gerecht zu werden, bedarf es einer fundierten Ausbildung aller Feuerwehrmitglieder. So ist in den Satzungen der Feuerwehren die Teilnahme bei Aus- und Fortbildungen als Pflicht der Feuerwehrmitglieder definiert.

Ausbildung ist aber auch ein Recht jedes Feuerwehrmitgliedes. Das Feuerwehrmitglied hat das Recht jene Ausbildung angeboten zu bekommen, welche ihm ermöglicht, als vollwertiges Mitglied bei Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten kompetent mitwirken zu können. Die Verantwortung für die Grundausbildung trägt grundsätzlich der Kommandant einer Feuerwehr, welcher auch gegenüber dem Bürgermeister für die Einsatzbereitschaft „seiner“ Feuerwehr verantwortlich ist.

Die Ausbildung der Feuerwehrmitglieder erfolgt im Rahmen der Feuerwehr, kann aber auch auf Abschnittsebene oder Bereichsebene durchgeführt werden. Die Überprüfung der Ausbildung erfolgt auf Bezirksebene entweder im Rahmen der Jugendveranstaltung „Wissenstest“ und/oder im Rahmen einer eigenen Veranstaltung für Neueinsteiger (Feuerwehrmitglieder die als aktives Mitglied einer Feuerwehr beitreten).

Eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung - die in die so genannte „GAB1“ und „GAB 2“ unterteilt ist - sowie eine Ausbildung in Erster Hilfe sind sowohl die Voraussetzungen für den aktiven Feuerwehrdienst als auch für den späteren Besuch von Lehrgängen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring.

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