Berichte
Brauchtumsfeuer zu Sonnwend
Erstellt von Thomas Meier, MA am 19.06.2019
Nachstehende Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark ist heute an alle Gemeinden des Bezirks ergangen, auch der BFV Feldbach wurde in Kenntnis gesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Bezirk dürfen grundsätzlich zu Ostern und zur Sonnenwende Brauchtumsfeuer von jedermann entzündet werden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben, geregelt in der Brauchtumsfeuerverordnung, einzuhalten. Aufgrund der derzeit vorherrschenden Trockenheit erscheint das Entzünden solcher Feuer jedoch bedenklich.
In diesen Zusammenhang darf auf das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz hingewiesen werden, wonach gem. § 7 leg. cit. bei starkem Wind und großer Trockenheit das Verbrennen im Freien unzulässig ist. Die Vollziehung dieses Gesetzes obliegt jedoch der Gemeinde im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches.
In diesem Zusammenhang darf auch auf die Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark verwiesen werden, welche in der Grazer Zeitung vom 29.03.2019 kundgemacht worden ist.
Die Waldbrandverordnung und die Brauchtumsfeuerverordnung sind auf unserer Homepage abrufbar.
Waldbrandverordnung BH Südoststeiermark
Brauchtumsfeuerverordnung
Link ZAMG Status Waldbrandgefahr
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Mag. Alois Maier
Anlagenreferat – Forstrecht
i.A. Waltraud Absenger