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Geräteprüfungen sind durchzuführen

Erstellt von Thomas Meier, MA am 17.12.2020

 

Im Juni 2020 wurde eine neue Version der ÖBFV-Richtlinie GP01 „Prüfung von hydraulischen Rettungsgeräten“ beschlossen. Siehe Bericht Fachzeitschrift „Blaulicht“

Die wesentlichen Änderungen sind:

• Sichtprüfung nach jeder Verwendung (wie bisher)

• Einmal jährlich eine dokumentierte Überprüfung

• Leistungsprüfung alle fünf Jahre

• Leistungsprüfung kurz vor Ablauf der zehn Jahre inkl. Erneuerung der „kurzen“ Geräteschläuche 

• Leistungsprüfung nach 15 Jahre inkl. Erneuerung aller Versorgungsschlauchleitungen

 

Anlage

- Bericht Fachzeitschrift „Blaulicht“

- ÖBFV-Richtlinie GP01 „Prüfung von hydraulischen Rettungsgeräten“

 

Ich möchte auch auf die jährliche Geräteprüfungen hinweisen, für die sich die Zeit über Weihnachten gut eignet.

Die sind entsprechend der Prüfkarteiblätter ÖBFV durchzuführen und in den Vorlagen bzw. im FDISK zu dokumentieren.

Der Link zu den Prüfkarteiblätter ÖBFV sind auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes unter Feuerwehrschule / Downloads / Allgemein / Technik zu finden. 

 

Anlage

- Ablauffristen Rettungsgeräte

 

Da das Thema Elektrofahrzeuge immer stärker im Kommen ist, gibt es dazu vom ÖBFV auch eine Information zu „Einsatz mit alternativen angetriebenen Fahrzeugen und deren Peripherie“ 

 

Anlage

- Info E-30